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Aufgrund diverser überwiesener parlamentarischer Vorstösse soll in erster Linie das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht überprüft und angepasst werden. Mit den Änderungen sollen insbesondere die materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen (strafrechtlicher Leumund und Deutschkenntnisse) erhöht sowie die Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts neu geregelt werden. Letzteres würde eine Anpassung der Kantonsverfassung erfordern.