Fonte
www.ai.ch

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Concluse
20. aprile 2017 - 12. giugno 2017

Vernehmlassung zur Verordnung über die Durchführung von Urnenabstimmungen

Die Verordnung über die politischen Rechte (GS 160.010) ist seit 1979 in Kraft. Sie wurde seither nur punktuell angepasst. Die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen bezüglich Urnenabstimmungen haben sich in der Zeit seit dem Bestehen der Verordnung beträchtlich geändert. So hat insbesondere die inzwischen eingeführte Möglichkeit der brieflichen Abstimmung dazu geführt, dass die Stimmabgabe an den Urnen massiv zurückgegangen ist. Die Reglungen in der Verordnung über die politischen Rechte für die Anzahl der Urnen und die Urnenüberwachung orientieren sich im Wesentlichen aber immer noch an der ursprünglichen Situation mit einem sehr hohen Anteil der Stimmabgaben an der Urne. Es besteht daher ein ausgewiesener und weitreichender Anpassungsbedarf. Auch die Bezirksräte, die ganz wesentlich für die eidgenössischen Urnenabstimmungen verantwortlich sind, wünschen Anpassungen.

Die Standeskommission hat deshalb beschlossen, die Verordnung total zu revidieren. Sie unterzieht den erarbeiteten Entwurf für eine neue Verordnung über die Durchführung von Urnenabstimmungen (VDU) samt einem erläuternden Bericht einem Vernehmlassungsverfahren. Die Vorlage soll im Herbst 2017 vom Grossen Rat behandelt werden und nach Möglichkeit auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden.