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Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Nachführung 2015 des Richtplans zur zweiten Anhörung bei den Gemeinden verabschiedet.
Die Gemeinden als Hauptakteure für die Umsetzung der kantonalen Raumplanung haben nochmals die Möglichkeit, zur mit der Baugesetzrevision abgestimmten Richtplannachführung Stellung zu nehmen.