Concluse
16. gennaio 2023 - 6. aprile 2023

Anpassung des Richtplankapitels A 1.1 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung

Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind eine bedeutende Infrastruktur. Grössere ARA können erfahrungsgemäss kostengünstiger betrieben werden, sind ökologisch von Vorteil, haben eine höhere Betriebssicherheit, einen besseren Wirkungsgrad und vermögen Stossbelastungen besser zu verarbeiten. Daher hat der Grosse Rat 2011 im kantonalen Richtplan festgelegt, dass die Abwasserreinigung regional zu koordinieren und Zusammenschlüsse von ARA konsequent umzusetzen sind.

Um Planungssicherheit für alle Beteiligten (Abwasserverbände, Gemeinden, Kanton) herzustellen und die verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten stufengerecht aufeinander abzustimmen, werden die Standorte der anstehenden grossen ARA-Zusammenschlüsse inklusive Einzugsgebiete entsprechend dem jeweiligen Koordinationsstand in den Richtplan aufgenommen.

1) ARA-Region Klingnauer-Stausee mit Standort Klingnau (Festsetzung)

2) ARA-Region Seetal mit Standort Möriken-Wildegg (Festsetzung)

3) ARA-Region Surbtal mit Standort Ehrendingen (Vororientierung)

4) ARA-Region Wynen-, Suhren- und Uerkental mit Standort Aarau (Vororientierung)

Das Richtplankapitel A 1.1 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung von 2011 wird im Erläuterungstext und den Beschlüssen zudem gemäss obigen Ausführungen gesamthaft überprüft, aktualisiert und präzisiert.