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Der NAV Hauspersonal BS ist am 1. Januar 1991 in Kraft getreten, viele seiner Regelungen sind nicht mehr zeitgemäss. Im Rahmen dieser Totalrevision wird der NAV Hauspersonal BS an die aktuelle Rechtslage angepasst. Seine Regelungen werden vervollständigt, aktualisiert und präzisiert.
Ebenfalls wird die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft Bund) beigezogen. Darüber hinaus wird der Modell-NAV für die Regelung der 24-Stunden-Betreuung des SECO in den neuen kantonalen NAV eingebaut.