Fonte
www.bs.ch

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Concluse
10. giugno 2025 - 26. settembre 2025

Verordnung betreffend die Pflichtlektionenzahl und die Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen

Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt werden auf Basis von Unterrichtslektionen angestellt. Für zusätzliche Lektionen, etwa bei Stellvertretungen oder der Übernahme eines höheren Pensums, entstehen Guthaben auf sogenannten Jahres- und Einzellektionenkonten. Das heutige System bietet kaum Möglichkeiten, diese Guthaben gezielt abzubauen. Es fehlen Steuerungsmöglichkeiten und die derzeit geltende Verordnung führt zu falschen Anreizen.

Die Revision verfolgt drei Ziele:

1) Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren

2) Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben

3) Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen