Fonte
www.lu.ch

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Concluse
5. luglio 2021 - 30. settembre 2021

Anpassung Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG)

Eine im Kantonsrat erheblich erklärte Motion verlangt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Anzeige von Betreibungs- und Konkursdelikten durch die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten. Vorgesehen ist eine Bestimmung, welche die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamte berechtigt, aber nicht verpflichtet, Strafanzeige zu erheben, wenn sie bei ihrer Tätigkeit konkrete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen feststellen.