Fonte
www.nw.ch

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Concluse
13. giugno 2023 - 29. settembre 2023

Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung (Gefahrenzonen)

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2023 den Entwurf zur Teilrevision der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz (Planungs- und Bauverordnung, PBV; NG 611.11) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Staatskanzlei wurde beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.

Wasser- und Rutschprozesse können schon bei schwachen Intensitäten durch Öffnungen (z. B. Fenster, Lichtschächte) in Gebäude eindringen und grosse Schäden verursachen. Solche Schäden können in der Regel ohne grosse Mehrkosten durch eine auf die Gefahrenprozesse angepasste Bauweise verhindert werden.

Damit diesem Umstand bei der Bautätigkeit stärker Rechnung getragen und auch das diesbezügliche Bewusstsein gestärkt wird, werden mit der vorliegenden Teilrevision der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz die Gefahrengebiete im Einflussbereich von Wasser- und Rutschprozessen mit einer geringen Gefährdung und im Einflussbereich des Vierwaldstättersees neu der Gefahrenzone 2 zugewiesen (bisher Gefahrenzone 3).