Fonte
www.ow.ch

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Concluse
26. giugno 2019 - 31. luglio 2019

Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz (Selbstfinanzierungsgrad)

Anhörung: Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz (Selbstfinanzierungsgrad)

Der im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) vorgegebene Selbstfinanzierungsgrad bei den Investitionen kann über die nächsten Jahre nicht erreicht werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Anpassung von Art. 34 Abs. 3 FHG vor. Neu sollen die Investitionen zu 100 Prozent selbstfinanziert sein, falls die Nettoverschuldung 80 Prozent des Fiskalertrages übersteigen würde. Damit wird eine Fremdfinanzierung ermöglicht, welche es dem Kanton erlaubt, auch in den nächsten Jahren seine notwendigen Investitionen zu tätigen.