Fonte
www.ow.ch

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Concluse
30. novembre 2016 - 28. febbraio 2017

Vernehmlassung Nachtrag zum Abstimmungsgesetz

Seit Einführung der erleichterten brieflichen Stimmabgabe ist der Anteil der brieflich abgegebenen Stimmen bei Abstimmungen und Wahlen stetig angestiegen. Heute liegt der Anteil gesamtschweizerisch bei weit über 90 Prozent. Damit ist die briefliche Stimmabgabe klar die bevorzugte Art der Stimmabgabe. Allerdings führt die Verwendung ungeeigneter Stimmkuvertlösungen durch die Kantone und Gemeinden zu Beschädigungen der Wahl- und Abstimmungssendungen und zu einem Zusatzaufwand bei der postalischen Verarbeitung.

Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat die Post eine eigene Stimmkuvertlösung entwickelt und auf den 1. April 2016 als Standard für den Versand aller Abstimmungs- und Wahlsendungen eingeführt. Gleichzeitig erhebt die Post ab diesem Zeitpunkt einen Zuschlag für den Versand von Stimmkuverts, die nicht diesem Standard entsprechen.

Mit dem Nachtrag zum Abstimmungsgesetz soll unter anderem auf eine zertifizierte Stimmkuvertlösung gewechselt werden, die dem neuen Standard der Post CH AG (Post) entspricht und die weiteren gesetzlichen und tatsächlichen Anforderungen erfüllt.