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Die Steuergesetzrevision 2018 besteht aus zwei Nachträgen:
Nachtrag 1: Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf Fr. 5 000. sowie Anpassung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Nachtrag 2: Anpassungen an übergeordnetes Recht; Möglichkeit zur Erhöhung des Gewinnsteuersatzes bei Juristischen Personen auf Antrag; Präzisierungen und Vereinfachungen.