Fonte
so.ch

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Concluse
27. settembre 2016 - 31. dicembre 2016

Teilrevision des Energiegesetzes

Die energiepolitischen Grundsätze des Bundes sind im Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) festgehalten. Im Energiegesetz werden den Kantonen Aufgaben zugewiesen. Mit dieser Vorlage werden weitgehend die Ergebnisse aus der Überarbeitung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) in die kantonale Energiegesetzgebung aufgenommen.

Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) hat im Herbst 2011 ihre Energiepolitik neu definiert. Sie hat dabei einen Aktionsplan und im Mai 2012 Leitsätze für die Energiepolitik der Kantone beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Beschlüsse war die Erarbeitung der MuKEn 2014. Die Plenarversammlung der EnDK vom 9. Januar 2015 hat die MuKEn 2014 zuhanden der Kantone verabschiedet. Es geht nun darum, die MuKEn 2014 in die kantonale Energiegesetzgebung zu überführen.

Das Ziel ist, eine weitgehende Harmonisierung der energetischen Vorschriften in den Kantonen anzustreben. Die EnDK empfiehlt deshalb, beim Erlass kantonaler energierechtlicher Bestimmungen die MukEn 2014 zu übernehmen. Insbesondere die Basismodule "A – P" sollen dabei vollständig übernommen werden. Ein Teil dieser Module setzt die minimalen bundesrechtlichen Vorgaben um, ein anderer die Vorgaben gemäss den Energiepolitischen Leitlinien der EnDK.

Weiter definieren die MuKEn 2014 Zusatzmodule "2 – 11". Diese enthalten weitergehende Vorschriften, die von den Kantonen übernommen werden können, sofern sie in einem der entsprechenden Bereiche zusätzliche Schwerpunkte setzen wollen. Einzelne Zusatzmodule sollen dabei vollständig übernommen oder weggelassen werden.