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Der Regierungsrat hat am 30. Juni 2009 den Vernehmlassungsentwurf für die Einführungsgesetzgebung zur Schweizerischen Zivilprozessordnung in erster Lesung beraten und beschlossen und das Bau- und Justizdepartement ermächtigt und beauftragt, darüber ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.