Fonte
www.sg.ch

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Concluse
25. febbraio 2021 - 24. marzo 2021

III. Nachtrag zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge

Der Bundesrat setzt per 1. Januar 2022 die Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen in Kraft. Der Bund will damit schweizweit eine gewisse Vereinheitlichung bei der Inkassohilfe erreichen. Die Regierung des Kantons St.Gallen legt jetzt einen Gesetzesnachtrag vor, der die Vorgaben des Bundesrechts umsetzt.