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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Gesetz wird die bisherige komplexe Finanzierung von Behindertenheimen vereinfacht und auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt.