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Das neue Bundesgesetz über Geldspiele hat zur Folge, dass auch die kantonalen Regelungen im Geldspielbereich angepasst werden müssen. Im Kanton Thurgau sind das Gesetz über den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten und die Spielbetriebe (Spielbetriebsgesetz), das Lotteriegesetz und das Steuergesetz betroffen. Der Regierungsrat hat deshalb drei Entwürfe in die externe Vernehmlassung geschickt.