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Das kantonale Geoinformationsgesetz ist derzeit in Behandlung durch den Grossen Rat. Die Beratungen sind unterdessen so weit fortgeschritten, dass nun das dazugehörende Verordnungsrecht vorgelegt werden kann.
Das kantonale Geoinformationsgesetz ist ein Rahmengesetz, das in kurzer Form die notwendigen Regelungen trifft, ohne sich in den technischen Details zu verlieren. Es enthält im Wesentlichen die gesetzlichen Grundlagen für das Erheben, Nachführen und Verwalten sowie den Zugang und die Nutzung von Geobasisdaten des kantonalen Rechts und von anderen Geodaten.
Das Verordnungsrecht ist umfangreicher als das Geoinformationsgesetz selbst. Vorgesehen sind drei Verordnungen: die Verordnung zum Gesetz über Geoinformation, die Verordnung über die amtliche Vermessung sowie die Verordnung über die Gebühren für Geodaten.