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Die Schweizerische Bundesversammlung berät derzeit über ein Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Obwohl die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind, ist bereits jetzt ersichtlich, dass zur Umsetzung dieses Bundesgesetzes einige wenige Anpassungen am kantonalen Recht notwendig sind. Da der Zeitplan des Bundes zwischen der Verabschiedung des Bundesgesetzes durch die Bundesversammlung und dem Inkrafttreten eher wenig Zeit für Anpassungen an kantonalen Gesetzen vorsieht und der für die Anpassung des kantonalen Rechts wesentliche Inhalt des Bundesgesetzes unbestritten ist, haben wir die notwendigen Änderungen am kantonalen Recht bereits jetzt ausgearbeitet und erläutert.
Bisher wird der Schriftverkehr in Zivil- und Strafverfahren vorwiegend in Papierform abgewickelt. Künftig soll es eine Plattform geben, über welche die Verfahrenshandlungen elektronisch vorgenommen werden können. Dadurch sollen die Zivil- und Strafverfahren weitgehend digitalisiert werden.