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Am 1. Juli 2008 ist das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (GeoIG) zusammen mit zehn Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Ausserdem war für die Bearbeitung und Nutzung von kantonalen und kommunalen Geodaten eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dies ist mit dem Kantonalen Geoinformationsgesetz (KGeoIG) erfolgt, dem der Kantonsrat am 24. Oktober 2011 zugestimmt hat.
Parallel zum KGeoIG wurden nachfolgende Ausführungsverordnungen erarbeitet: Allgemeine Geoinformationsverordnung (KGeoIV); Vermessungsverordnung (KVAV); Leitungskatasterverordnung (LKV); ÖREB-Kataster-Verordnung (KÖREBKV). Es besteht die Absicht, das KGeoIG zusammen mit den oben aufgeführten Verordnungen im Sommer 2012 in Kraft zu setzen. Im geltenden Recht ist die Gebührenerhebung für Vermessungsdaten in der Gebührenverordnung für Vermessungsdaten vom 18. Juli 2001 geregelt.