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Deponien sind ein wichtiger Eckpfeiler der Abfall- und Ressourcenwirtschaft des Kantons Zürich. Eine Überprüfung der Fondsmittel hat jedoch ergeben, dass mit dem heutigen Fonds-System die finanziellen Risiken des Kantons bei weitem nicht ausreichend abgedeckt sind. Eine Anpassung der Verordnung ist notwendig.
Die in der WEA vorgenommenen Anpassungen wurden in der Deponienachsorgeverordnung nicht nachvollzogen, so dass die kantonalen Bestimmungen zum Teil veraltet sind und nicht mehr situationsgerecht zur Anwendung gelangen können. Vertiefte Risikoanalysen haben gezeigt, dass keine genügende Absicherung gegen grössere Schäden und Extremereignisse vorhanden ist. Die revidierte Deponienachsorgeverordnung soll eine ausreichende finanzielle Sicherung gewährleisten.
Schliesslich soll der Geltungsbereich der Deponienachsorgeverordnung auf altrechtlich bewilligte Industrie-Deponien ausgeweitet werden. Dem Kanton soll die Möglichkeit offenstehen, solche Deponien in den Deponiefonds aufzunehmen und anhand einer einmaligen Abgabe die erforderlichen Mittel für deren Nachsorge und Sanierung sicherzustellen.