Fonte
www.notes.zh.ch

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Concluse
7. ottobre 2010 - 7. gennaio 2011

Totalrevision des Kantonalen Tierseuchengesetzes (KTSG)

Vernehmlassung zur Totalrevision des Kantonalen Tierseuchengesetzes (KTSG)

Anlass für die Revision ist einerseits die von verschiedener Seite geforderte Entschädigungsmöglichkeit für Tierverluste (einschliesslich Aborte), die nachweislich auf behördlich angeordnete Präventionsmassnahmen zurückzuführen sind. Das geltende eidgenössische und kantonale Recht kennt nur eine Entschädigung für Tierverluste durch die Seuche selbst, nicht aber für solche infolge einer behördlich angeordneten Impfung gegen die Seuche. Andererseits besteht auch Handlungsbedarf bei der Regelung des Umfangs der finanziellen Beteiligung der Tierhalterinnen und Tierhalter an den Kosten der Tierseuchenbekämpfung.

Hier ist ein Wechsel von der bisherigen Fondslösung zu einem System mit Tierhalterbeiträgen beabsichtigt, wobei weiterhin nur ein Teil der Kosten durch die Tierhalter zu finanzieren sein wird und die darüber hinaus erforderlichen Mittel in der Laufenden Rechnung des Veterinäramtes ordentlich zu budgetieren sein werden. Da somit das KTSG in mehren zentralen Bereichen zu revidieren ist, erfolgt eine Totalrevision.