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Mit RRB Nr. 1569/2007 hat der Regierungsrat die flächendeckende Einführung des Case Managements (Fallbegleitung) für den Kanton Zürich beschlossen. Mit dem Case Management werden arbeitsunfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv begleitet und betreut mit dem Ziel, ihre Arbeitsfähigkeit möglichst rasch wiederherzustellen und/oder eine (Teil)Invalidisierung zu verhindern. Beim Case Management werden besondere Personendaten im Sinne von § 4 lit. a Ziff. 2 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG; LS 170.4) bearbeitet.
Gemäss § 8 Abs. 2 IDG erfordert die Bearbeitung besonderer Personendaten eine formell-gesetzliche Grundlage. Diese Grundlage soll mit der Einfügung des vorgeschlagenen § 39a im Personalgesetz geschaffen werden. Auf den 1. Januar 2011 wurde zudem im Kanton Zürich ein neues Personalmanagement- und Lohnadministrations-System (PULS) in Betrieb genommen.