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Das Finanzhaushaltgesetz wurde vor neun Jahren total revidiert und hat sich bewährt. Jetzt muss es in Teilbereichen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Es geht dabei unter anderem um die Umsetzung der HRM2-Empfehlungen, um die Einführung einer Schuldenbremse und um eine Anpassung der Abschreibungssätze.
Da es sich um eine Teilrevision handelt, bleibt die Struktur des Gesetzes gleich. Um die Auslegung in der Praxis zu verbessern und das Gesetz schlank zu halten, erlässt der Regierungsrat eine Vollzugsverordnung mit Ausführungsbestimmungen.