Concluse
30. giugno 2009 - 30. settembre 2009

Administrative Unterstellung der Bau- und Steuerrekurskommissionen unter das Verwaltungsgericht

Administrative Unterstellung der Bau- und Steuerrekurskommissionen unter das Verwaltungsgericht (Art. 73 ff. KV)

Die Bau- und die Steuerrekurskommissionen sollen neu dem Verwaltungsgericht unterstellt werden; bisher waren sie in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert. Zugleich wird der gerichtliche Charakter der beiden Rekursinstanzen durch ihre Bezeichnung als Gerichte verdeutlicht. Art. 73 Abs. 3 der Kantonsverfassung verlangt, dass sich die Gerichte des Kantons Zürich unter der Leitung der obersten kantonalen Gerichte selbst verwalten.

Diese hat nun in Zusammenarbeit mit den beiden Rekurskommissionen und dem Verwaltungsgericht einen Vorentwurf für die Gesetzesänderungen ausgearbeitet, die erforderlich sind, um die Rekurskommissionen neu dem Verwaltungsgericht zu unterstellen. Ihrem Charakter als unabhängige gerichtliche Instanzen sollen auch die neu vorgesehenen Bezeichnungen als Baurekursgericht und Steuerrekursgericht Ausdruck verleihen. Über den Vorentwurf wird bis zum 30. September 2009 eine Vernehmlassung durchgeführt.