La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.
In gewissen Bereichen, insbesondere bezüglich Direktzahlungen, fehlen explizite Vollzugsbestimmungen. Die meisten der Verordnungen sind bereits sehr alt, weshalb zahlreiche Bestimmungen in formeller oder materieller Hinsicht nicht mehr zeitgemäss oder durch die Gesetzesänderungen überflüssig geworden sind. Diese Verordnungen sollen nun mit den Vollzugsbestimmungen im Bereich Direktzahlungen in einer neuen Landwirtschaftsverordnung zusammengefasst werden.
Damit werden die Übersichtlichkeit und die Auffindbarkeit von Bestimmungen deutlich vereinfacht. Durch die Anpassungen an die geltenden gesetzlichen Grundlagen und die bewährte Praxis wurden viele Bestimmungen unnötig. Ziel des vorliegenden Entwurfes ist eine zeitgemässe, gut lesbare Verordnung, die den Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung des Bundes und des Kantons regelt.
Im Bereich Tierzucht wurde insbesondere die Subventionierung von Prämierungen im Rahmen von Sparprogrammen reduziert. Im Bereich Rebbau werden die Bestimmungen an die Änderungen in der Bundesgesetzgebung angepasst, welche z.B. die Weinlesekontrolle neu geregelt hat.