Vuoi ricevere notifiche su questi argomenti via e-mail?
Scegli gli argomenti che ti interessano. Le notifiche sono gratuite.
Die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/680 und die Annahme des Änderungsprotokolls zur Konvention SEV 223 durch die Schweiz sind auch für die Kantone bindend. Diese müssen ihre kantonalen Gesetzgebungen insoweit anpassen, als sie die Anforderungen dieser Instrumente nicht erfüllen.
Seit 1. Januar 2008 ist der Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA; AS 2007 5765) in Kraft. Dadurch ging unter anderem die Zuständigkeit für die Finanzierung von Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen von der Invalidenversicherung (IV) auf die Kantone über. Seither trägt der Kanton die Verantwortung für spezialisierte Angebote in den Bereichen Wohnen, Schule, Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung. Die für die Umsetzung des NFA erforderlichen kantonalen Erlasse wurden in Appenzell Ausserrhoden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Mit diesem Mantelerlass wurde unter anderem per 1. Januar 2008 das Gesetz über die Kantonsbeiträge an Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (KFEG; bGS 852.6) in Kraft gesetzt. Mit dem KFEG wurde die Rechtsgrundlage für die Gewährleistung der bisherigen Bundesleistungen durch den Kanton geschaffen. Das KFEG ist eine Übergangsregelung bis zum Erlass der kantonalen Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26). Mit dem Behindertenintegrationsgesetz (BIG) soll das KFEG nun abgelöst werden und das IFEG auf kantonaler Ebene umgesetzt werden.
Vor einiger Zeit hat die Tabakindustrie mehrere neue Produkte auf den Markt gebracht, die Tabak erhitzen, jedoch nicht verbrennen, oder ein zu inhalierendes Aerosol erzeugen (E-Zigaretten). Aufgrund einer Gesetzeslücke können diese auch von Minderjährigen erworben werden. Dies läuft den Anstrengungen, die für den Jugendschutz unternommen werden, zuwider. Diese Lücke wird auf nationaler Ebene frühestens Mitte 2022 geschlossen, wenn das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) gemäss Planung in Kraft treten soll. Weil derzeit ein Bundesgesetz fehlt, müssen auf kantonaler Ebene Anpassungen gemacht werden. Vorkehrungen zur Reglementierung der Tabakprodukte wurden bereits in den Kantonen Wallis, Zürich, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Genf getroffen. Das Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige ist in Europa bereits die Norm. In der Schweiz gilt es derzeit oder bald in bereits mindestens zwölf Kantonen (BE, BL, BS, JU, GE, NE, NW, SH, TI, VD, VS, ZG).
Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes über die Politikfinanzierung in die Vernehmlassung. Mit diesem Vorentwurf soll der neue Verfassungsartikel umgesetzt werden, den die freiburgische Bevölkerung am 4. März 2018 mit der Initiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik» angenommen hat. Der Gesetzesvorentwurf präzisiert die Anwendungsmodalitäten dieser neuen Bestimmungen und gewährleistet eine pragmatische und dem Willen der Bevölkerung entsprechende Umsetzung.