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Die Regierung schickt die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» in eine erneute Vernehmlassung. Darin schlägt sie ein umfassendes Massnahmenpaket vor, mit dem Kinder in den ersten Lebensjahren stärker gefördert werden sollen. Damit soll Kindern und ihren Eltern ein gelingender Schulstart ermöglicht und die Schulen entlastet werden.
Der Staatsrat schickt einen Vorentwurf für ein kantonales Gesetz zur Umsetzung der auf Bundesebene geplanten Ausbildungsoffensive in die Vernehmlassung. Er stellt damit die Weichen für die Förderung der praktischen Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen und die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze – sowohl für die berufliche Grundbildung als auch für die höhere Berufsbildung und die Fachhochschulausbildung (Tertiärstufe). Der Vorentwurf konkretisiert zudem eine finanzielle Unterstützung der FH-, HF- und EFZ-Ausbildung.
Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Grundbuch (GBG; SGF 214.5.1) mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Zweck dieses Vorentwurfs ist es, die Organisation der Aufsicht über das Grundbuch im Kanton neu zu gestalten, mit einer Trennung der administrativen Aufsicht, die neu der Finanzdirektion übertragen wird, und der Rechtsmittelaufsicht (Bearbeitung der Beschwerden), für die nach wie vor die derzeitige Aufsichtsbehörde zuständig ist (neue Bezeichnung: Rekurskommission für das Grundbuch).
Die Standortgemeinden Gossau und Oberbüren haben im Rahmen der Planungsphase bereits in den Jahren 2022 und 2023 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Dieser Verfahrensschritt muss wiederholt werden. In einem Rekursverfahren zu einer anderen Deponie hat sich gezeigt, dass für Deponien von überregionaler Bedeutung aus rechtlichen Gründen anstelle des kommunalen ein kantonales Verfahren durchgeführt werden muss. Damit liegt die Zuständigkeit beim Kanton, der einen kantonalen Sondernutzungsplan erlässt. Der Kanton ist somit auch für die öffentliche Mitwirkung und die darauffolgende öffentliche Auflage zuständig.
Mit einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Behinderung will die Regierung für die Betroffenen gewichtige Verbesserungen erreichen. Zentral ist dabei die Möglichkeit, selbstständiger leben zu können. Zudem soll die Unterstützung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas geregelt werden.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2024 den Bericht «Sonderpädagogik der St.Galler Volksschule» zur Vernehmlassung freigegeben. Dieser Bericht informiert über die Ergebnisse der Evaluation des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts, gibt Studienresultate zur Integration und Separation von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen wieder und zeigt mögliche Themenfelder auf, die im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes und nachgelagerten Arbeiten bearbeitet werden können.
Der Staat Freiburg gibt eine Änderung der Verordnung über die Wildruhezonen in die Vernehmlassung. Diese sieht eine Erweiterung der Wildruhezone La Berra vor sowie die Einführung von 14 neuen Ruhezonen: hauptsächlich bereits geschützte Berggebiete. Ziel dieser Revision ist es, die Störungen der Wildtiere zu kanalisieren und zu minimieren.
In seiner Sitzung vom 18. November 2024 hat der Staatsrat der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) die Genehmigung erteilt, einen Vorentwurf des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot in Vernehmlassung zu geben. Zur Erinnerung: Das Bundesgesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, legt den allgemeinen Grundsatz des Gesichtsverhüllungsverbots an öffentlich zugänglichen Orten fest, regelt Situationen, in denen das Verbot nicht gilt, und sieht ein System für Ausnahmen vor.
Die SJSD schlägt vor, die Ausführungsbestimmungen in das kantonalen Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB; SGF 31.1) zu integrieren. Im Vorentwurf wird unter anderem die Behörde bezeichnet, die für Ausnahmebewilligungen zuständig ist: Es ist die Oberamtsperson des Ortes, an dem die Veranstaltung oder die Aktion stattfindet. Zudem regelt der Vorentwurf das entsprechende Verfahren. Es wird systematisch die Stellungnahme der betroffenen Gemeinde und der Kantonspolizei eingeholt.
Das EGStGB enthält bereits eine Bestimmung über das Vermummungsverbot (und das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände) an Veranstaltungen mit einem gesteigerten Gemeingebrauch. Diese Bestimmung muss an die neue Bundesgesetzgebung angepasst werden, da diese dem kantonalen Recht vorgeht.
Schliesslich wird mit dem Vorentwurf auch das Gesetz über kantons- und bundesrechtliche Ordnungsbussen (KOBG; SGF 33.1) um das Verfahren für Ordnungsbussen nach dem neuen Bundesgesetz ergänzt.
Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2024 die Ermächtigung erteilt, den Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Haftung der Gemeinwesen und ihrer Amtsträger (HGG; SGF 16.1) mit einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Mit diesem Vorentwurf wird die Motion 2023-GC-252 umgesetzt, die vom Grossen Rat am 24. Mai 2024 teilweise gutgeheissen wurde.
In seiner Sitzung vom 1. Oktober 2024 hat der Staatsrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes und zum Entwurf der Verordnung über die Vollstreckung von Exmissionen in Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtsachen genehmigt.
Der Staatsrat hat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Kulturinstitutionen des Staates (KISG) genehmigt, welches das Gesetz aus dem Jahr 1991 ersetzen soll. Diese Totalrevision soll den gesetzlichen Rahmen modernisieren und ist eine Reaktion auf die kulturellen Herausforderungen, die sich diesen Institutionen stellen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. Januar 2025. Diese Vorlage schliesst an die laufende Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) an.
Das amtliche Schätzungswesen soll in Teilen überarbeitet werden. Unter anderem ist vorgesehen, die anwendbaren Schätzungsmethoden und -grundsätze in der entsprechenden Verordnung zu verankern. Damit soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die Regierung legt nun einen Entwurf zur Änderung der Verordnung vor und führt dazu eine Vernehmlassung durch.
Der Kantonsrat hat mit der Annahme der Motion «Zuweisung Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge» der Regierung den Auftrag erteilt, das Sozialhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass Wohnraum für Personen aus dem Asylbereich als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Die Regierung hat sich gegen die vorgesehene Regelung ausgesprochen, da diese ihrer Meinung nach gegen übergeordnetes Völkerrecht verstösst. Der Kantonsrat überwies die Motion trotzdem. Nun wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft gibt der Staatsrat eine Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte in die Vernehmlassung. In diesem Vorentwurf geht es vor allem um die Wahlen nach dem Mehrheitsverfahren. So schlägt eine der in die Vernehmlassung gegebenen Varianten die Einführung eines einzigen Wahlzettels für Wahlen vor, auf dem die Stimmberechtigten die Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Wahl ankreuzen können. Damit wird einem Antrag des Grossen Rats entsprochen, der die Regierung 2023 beauftragt hatte, diese Lösung zu prüfen und gleichzeitig das aktuelle System der verschiedenen Listen, das Mehrfachkandidaturen ermöglicht, zu klären.
Mit dem IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative wird die mit geändertem Wortlaut gutgeheissene Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» umgesetzt. Die Motion lädt die Regierung ein, einen Entwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche betreffend die elektronische Unterzeichnung von Referenden und Initiativen auf kantonaler Ebene schafft. Mit dem vorliegenden Entwurf werden auch die gesetzlichen Grundlagen für eine staatliche elektronische Authentifizierungslösung und ein stehendes Stimmregister geschaffen, die für E-Collecting erforderlich sind.
Die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) hat über ihr Wohnungsamt (WA) und ihr Amt für Statistik (StatA) einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die kantonale Statistik ausgearbeitet, um den Wohnungs- und Immobilienmonitor definitiv einzuführen.
Das kantonale Bezugssystem ist eine Austauschplattform, die den Organen der Gemeinwesen des Kantons Freiburg Referenzdaten über Personen, Organisationen und Nomenklaturen zur Verfügung stellt. Sie ermöglicht es, Informationen aus den wichtigsten Registern mit Personendaten und Daten von Organisationen von Bund, Kanton und Gemeinden zentral zu sammeln und eine den aktuellen Standards entsprechende Datenqualität unter Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten. Das kantonale Bezugssystem ist mit einer zentralen Governance ausgestattet und unterstützt die Digitalisierung von Prozessen aus einer bereichsübergreifenden Perspektive. Gemäss den geltenden Vorschriften sind die gesetzlichen Grundlagen für die Entwicklung des kantonalen Bezugssystems in der Verordnung des Staatsrats vom 24. Juni 2019 enthalten. Sie müssen in einem vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetz formalisiert werden, um den Betrieb der Plattform dauerhaft zu sichern.
Der Kultur- und Kreativsektor macht in der Schweiz 10% der Unternehmen aus und stellt mehr als 5% der Arbeitsplätze. Auch im Kanton Freiburg hat sich dieser Sektor stark entwickelt, sowohl in der Kulturproduktion (Professionalisierung, Einzug der digitalen Medien usw.) als auch bei den kulturellen Praktiken der verschiedenen Teile der Freiburger Gesellschaft. Die Arbeiten zur Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG, 1991) begannen 2023 mit einem breit angelegten partizipativen Prozess und der Ausarbeitung eines «Kulturkonzepts». Dieses enthält die legislativen und strategischen Grundsätze, die als Leitfaden für die Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzesvorentwurfs dienten.
Der Gesetzesvorentwurf soll der Förderung kultureller Aktivitäten durch die öffentliche Hand einen angemessenen Rahmen geben, und zwar durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Körperschaften und mit den Kulturkreisen, durch eine stärkere Gewichtung der Komplementarität zwischen Amateur- und professioneller Kultur und durch die territoriale Verankerung kultureller Aktivitäten. Zudem soll die Position des Kantons Freiburg auf gesamtschweizerischer Ebene gefestigt werden.
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung (BGE 141 IV 465) hat bei unserer geltenden Gesetzgebung zu Änderungsbedarf geführt, insbesondere was die Definition von Gebühren und Auslagen und die Einzelheiten ihrer Fakturierung anbelangt. Das Ziel der neuen Verordnung über die Kosten der Kantonspolizei besteht demnach in einer inhaltlichen und formalen Vereinfachung. In diesem Sinne beschränkt sich der Vorentwurf der Verordnung in den Grundzügen darauf, die Kategorisierung der Kosten anzupassen und einige Fakturierungsgrundsätze festzulegen. Des Weiteren enthält der Verordnungsentwurf einen Anhang, in dem alle Beträge der Kosten, welche die Kantonspolizei gemäss der Verordnung erheben kann, aufgeführt sind.
Die Entwicklung der Strategie für die frühe Kindheit im Kanton Freiburg, einem Kanton mit der jüngsten Bevölkerung der Schweiz, ist ein Meilenstein, denn die Strategie anerkennt die Wichtigkeit der ersten Lebensjahre sowie die entscheidende Rolle der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Die Strategie ist Bestandteil der Kinder- und Jugendpolitik, genauer gesagt der Strategie «I mache mit!», sowie verschiedener anderer Politiken im Zusammenhang mit Familie, Bildung, Sozialem, Kultur, Raumplanung, Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Integration.
Diese umfassende und übergreifende Strategie gewährleistet hochwertige Angebote für Kinder, Familien, für das Umfeld der Kinder sowie die Fachpersonen der frühkindlichen Betreuung und hat positive Auswirkungen auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. So schlägt der Staatsrat mit dieser Strategie ein Konzept und 27 Massnahmen vor, um die Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Kindern im Kanton Freiburg zu stärken.
Der Hochwasserschutz des Rheines muss verbessert werden. Die Dämme sind heute über 100 Jahre alt. Eine Erneuerung oder eine Sanierung ist trotz kontinuierlichen Unterhaltsarbeiten zwingend notwendig. Zudem muss die Abflusskapazität des Rheins erhöht werden.
Der Staatsrat eröffnet heute die Vernehmlassung zur Revision des SaM. Dieser Plan ermöglicht es, die Nutzung der Freiburger Baustoffvorkommen zu planen und zu steuern, in einem Ansatz der Kreislaufwirtschaft und der Nutzung regionaler Ressourcen für den Bau. Seine Überarbeitung erfolgt im Sinne der nachhaltigen Entwicklung.
Der Vorentwurf des Massnahmenplans basiert auf den Grundsätzen des Konzepts Senior+ und hat zum Ziel, die Vision einer umfassenden Politik für ältere Menschen zu konkretisieren, wobei die Autonomie der Seniorinnen und Senioren, ihre Integration in die Gesellschaft und die Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen im Vordergrund stehen. Sie berücksichtigt sowohl den Bereich der Gesundheit als auch den Bereich des sozialen Umfelds. Für den Zeitraum 2024 - 2028 wurden folgende Prioritäten gewählt: Massnahmen zur Förderung der Erhaltung der Autonomie, um die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und den Eintritt in ein Pflegeheim hinauszuzögern, die Sicherheit der Seniorinnen und Senioren in mehreren Aktionsbereichen, insbesondere im Bereich Wohnen und Dienstleistungen, sowie die soziale Begleitung älterer Menschen. Die Massnahmen zur Förderung des Austauschs und der Solidarität zwischen den Generationen werden beibehalten. Im Bereich der Pflege und der sozialen Begleitung geschwächter Personen will der Massnahmenplan auf die Koordination und die Qualität der Leistungen sowie auf die soziale Begleitung geschwächter Personen einwirken.
In der Sammelvorlage werden verschiedene Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung behandelt. Einerseits wird Bericht erstattet zum Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt». Anderseits werden Aufträge erledigt, die der Kantonsrat bei der Beratung der Strategie «Frühe Förderung 2021 bis 2026» sowie des Berichts «Perspektiven der Volksschule 2030» erteilt hat.
Mit der Änderung des DStG sollen auf kantonaler Ebene die bundesrechtlichen Änderungen für die Besteuerung der Leibrenten eingeführt werden. Dann wird damit auch die Motion umgesetzt, wonach die Notarin oder der Notar bei Grundstücksverkäufen einen Betrag als Zahlungsgarantie für die Grundstückgewinnsteuer zurückbehält. Weiter wird das Steuergeheimnis, das für die Pfarreien (Kirchgemeinden) beim Bezug der Kirchensteuer gilt, im Gesetz verankert und für die Steuerbehörde die Möglichkeit eingeführt, mit dem vorherigen Einverständnis der steuerpflichtigen Person Verfügungen elektronisch zu eröffnen. Die Änderung legt ausserdem die Einzelheiten in Bezug auf die Veröffentlichungen der Steuerbehörde im Amtsblatt fest, um die Wahrung des Steuergeheimnisses zu gewährleisten. Ferner führt der Vorentwurf für die Arbeitslosenkassen die Verpflichtung ein, der Kantonalen Steuerverwaltung eine Bescheinigung über die in Anwendung der Arbeitslosengesetzgebung ausgerichteten Leistungen zuzustellen, und schliesslich sieht er auch eine Kapitalsteuerermässigung bei konzerninternen Darlehen vor.