Die Standortförderung des Bundes dient dem Ziel, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Schweizer Volkswirtschaft zu erhalten und zu steigern. Dadurch trägt sie zur Stärkung der Wertschöpfung und zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen bei. Mit der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft, in den Jahren 2028–2031 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Es handelt sich dabei um folgende Instrumente: E-Government, Innotour, Schweiz Tourismus, Exportförderung und Standortpromotion.
In der EU ist per 20. Januar 2027 die neue EU-Maschinenverordnung anwendbar. Zur Weiterführung des bilateralen Wegs und der Verhinderung von technischen Handelshemmnissen muss die EU-Maschinenverordnung gleichwertig und gleichzeitig übernommen werden. Dies wird mit der Anwendung der bewährten Verweistechnik in der schweizerischen Maschinenverordnung erreicht. Damit werden unter anderem die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (inkl. Cybersicherheit und maschinelles Lernen) oder die Konformitätsbewertungsverfahren (inkl. der Pflicht zum Beizug einer Konformitätsbewertungsstelle bei sechs Maschinenkategorien) der EU übernommen.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Der Bundesrat hat damit im Rahmen der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr einen Mindestlohn im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts (OR) für eine Branche festgelegt. Der NAV Hauswirtschaft soll um drei Jahre verlängert und der Mindestlohn angepasst werden.