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Die Standortförderung des Bundes dient dem Ziel, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Schweizer Volkswirtschaft zu erhalten und zu steigern. Dadurch trägt sie zur Stärkung der Wertschöpfung und zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen bei. Mit der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft, in den Jahren 2028–2031 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Es handelt sich dabei um folgende Instrumente: E-Government, Innotour, Schweiz Tourismus, Exportförderung und Standortpromotion.