Quelle
www.baselland.ch

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Abgeschlossen
15. März 2023 - 16. Mai 2023

Anpassung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen betreffend die Erneuerung der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Alters- und Pflegeheimen

Anpassung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen (SGS 362.14) betreffend die Erneuerung der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Basel-Landschaft; Freigabe zur Anhörung

Ein Bundesgerichtsentscheid von Oktober 2019 erlaubt es den Kantonen, ein neues Erfassungsinstrument einsetzen zu können, welches die Pflegeleistungen im stationären Bereich adäquater abbilden kann als das noch geltende System. Der neue, sogenannte RAI-Index 2016 bewirkt bei einigen Pflegeaufwandgruppen (insbesondere für die an Demenz erkrankten Personen) eine Einstufung in höhere KLV-Pflegestufen. Die Nachbarkantone Basel-Stadt, Aargau und Solothurn haben diesen Systemwechsel bereits vollzogen.

Für die Baselbieter Gemeinden, welche für die Pflegefinanzierung zuständig sind, bedeutet dies Mehrkosten im Umfang von ca. CHF 4.7 Mio. Diese Anpassung des Erfassungssystems wird in der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen (SGS 362.14) festgehalten (Teilrevision) und tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig gibt es bei den Zusatzbeiträgen Entlastungseffekte, wenn Demenzzuschläge künftig wegfallen.