Quelle
www.baselland.ch

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Abgeschlossen
26. April 2023 - 26. Juli 2023

Aufhebung Spitalgesetz, Erlass des Gesetzes über die Beteiligung an Spitälern (SpiBG)

Aufhebung Spitalgesetz, Erlass des Gesetzes über die Beteiligung an Spitälern (SpiBG); Freigabe zur Vernehmlassung

Das heutige Spitalgesetz (SpiG) ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft und legte den rechtlichen Grundstein für die Zusammenlegung der drei Dienststellen Kantonsspital Bruderholz, Kantonsspital Laufen und Kantonsspital Liestal zum Kantonsspital Baselland (KSBL) sowie für die Ausgliederung und Verselbständigung des KSBL und der Psychiatrie Baselland (PBL; ehemals Kantonale Psychiatrische Dienste, KPD) aus der kantonalen Verwaltung in zwei öffentlich-rechtliche Anstalten. Seither haben sich die Rahmenbedingungen in der Spitallandschaft verändert; entsprechend besteht Überarbeitungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die beiden Spitalunternehmen.