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Abgeschlossen
13. Mai 2020 - 3. September 2020
Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
Einige Punkte der Vereinbarung der Versicherer sind für verbindlich zu erklären (Vermittlerprovisionen, Verbot der telefonischen Kaltakquise, Ausbildung, Beratungsprotokoll). Zudem sind Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen.