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Abgeschlossen
9. November 2023 - 1. Februar 2024
Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Dies erfordert eine Änderung der Artikel 57 und 67b Absatz 1 und 2 RTVV.