Quelle
fedlex.admin.ch

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Geplant
März 2026 - Juni 2026

Übernahme und Umsetzung der Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit

Übernahme und Umsetzung der Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II)

Die Verordnung (EU) 2024/982 (im Folgenden: Prüm II-Verordnung) wurde am 5. April 2024 von der Europäischen Union verabschiedet. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Prümer Zusammenarbeit zu verbessern, die den Abgleich von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Eigentümerdaten mit EU-Ländern erleichtert. Die Prüm II-Verordnung sieht zusätzlich den automatischen Austausch von Gesichtsbildern und polizeilichen Registerdaten, die Zentralisierung des Datenflusses durch die Einrichtung eines Routers, den beschleunigten Austausch personenbezogener Daten nach einem geprüften Treffer (48 Stunden), die Einbeziehung von Europol in das Netzwerk und die Anpassung der Datenschutzregelung vor.

Aufgrund der weitreichenden Neuerungen der Prüm II Verordnung kann diese nicht als Weiterentwicklung des bestehenden Abkommens zur Prümer Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz (in Kraft getreten am 1. März 2023) übernommen werden. Stattdessen muss zur Teilnahme an Prüm II ein neues Abkommen mit der EU abgeschlossen werden. Zusätzlich zu einem neuen Abkommen werden zur Umsetzung der Prüm-II-Verordnung Anpassungen des DNA-Profil-Gesetzes, des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), des Asylgesetzes (AsylG) und des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) nötig sein.