Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Abgeschlossen
8. Dezember 2023 - 22. Februar 2024
Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage
Die Schweizerische Post soll in einer schweren Strommangellage nicht sanktioniert werden, wenn sie aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen die Vorgaben zur Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten nicht mehr vollumfänglich einhalten kann.