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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Laufend
29. Januar 2026 - 30. März 2026

Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)

Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für 6 weitere Jahre unverzinslich Freizügigkeitsgelder bis zum Maximalbetrag von 10 Milliarden Franken bei der Bundestresorerie deponieren zu können, sofern ihr Deckungsgrad unter 103 % fällt und der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank kleiner oder gleich null Prozent ist.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

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Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

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