Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für 6 weitere Jahre unverzinslich Freizügigkeitsgelder bis zum Maximalbetrag von 10 Milliarden Franken bei der Bundestresorerie deponieren zu können, sofern ihr Deckungsgrad unter 103 % fällt und der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank kleiner oder gleich null Prozent ist.
Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.
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