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Quelle
www.gr.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
12. November 2024 - 16. Dezember 2024

Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen

Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG; BR 506.000)

Aufgrund der sich stetig verschlechternden finanziellen Lage der öffentlichen Bündner Spitäler ist es aus Sicht der Regierung notwendig, Massnahmen zu ergreifen, um die kurz- oder mittelfristig drohende Insolvenz der betroffenen Spitäler abzuwenden. Denn die dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, wie aber auch deren Zentrumsversorgung, ist angesichts dieser finanziellen Entwicklung der öffentlichen Bündner Spitäler bedroht. Mit der geplanten Anpassung des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG; BR 506.000) soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche es der Regierung ermöglichen soll, den öffentlichen Spitälern Überbrückungsdarlehen zu gewähren, um ihnen dadurch wieder eine ausreichende Liquidität zu verschaffen.