Quelle
www.sg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
19. Dezember 2019 - 29. Februar 2020

II. Nachtrag zum Gemeindegesetz

Die Regierung wurde im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» eingeladen, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördemitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden II. Nachtrag zum Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG) kommt die Regierung diesem Auftrag nach.