Fonte
www.sg.ch

La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.

Concluse
19. dicembre 2019 - 29. febbraio 2020

II. Nachtrag zum Gemeindegesetz

Die Regierung wurde im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» eingeladen, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördemitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden II. Nachtrag zum Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG) kommt die Regierung diesem Auftrag nach.