Quelle
www.sg.ch

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Abgeschlossen
25. Februar 2021 - 24. März 2021

III. Nachtrag zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge

Der Bundesrat setzt per 1. Januar 2022 die Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen in Kraft. Der Bund will damit schweizweit eine gewisse Vereinheitlichung bei der Inkassohilfe erreichen. Die Regierung des Kantons St.Gallen legt jetzt einen Gesetzesnachtrag vor, der die Vorgaben des Bundesrechts umsetzt.