Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
14. Juli 2025 - 17. Oktober 2025

Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zu einer Revision der Zulassungsverordnung durchzuführen. Mit der Änderung soll in der Hauptsache eine neue Bestimmung für Praxisnachfolgen geschaffen werden, die auch dann anwendbar ist, wenn die betreffende Höchstzahl überschritten ist. Ebenso sollen im spitalambulanten Bereich ausserordentliche Zulassungen dort möglich werden, wo eine Verlagerung hin zu ambulanten Angeboten behördlich vorgeschrieben ist.