Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Die neue Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb eines Strassenverkehrsunfall-Registers. Die Unfalldaten und die daraus abgeleiteten Statistikdaten dienen der Analyse von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen sowie der Unfallursachenforschung und bezwecken die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Gestützt auf die Motion UREK-N (07.3004) unterbreitet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes, um verpflichtende Ziele für die CO2-Emissionswerte von neu immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz festzulegen. Die Vorlage orientiert sich an den Zielen der Europäischen Union.
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 20. März 2009 im Rahmen der Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) verabschiedeten Bundesgesetze erlassen, welche insbesondere die Gleichstellung der Transportunternehmen sowie die Weiterentwicklung früherer Reformen beinhalten.
Für Bahnübergänge mit sehr schwachem Strassenverkehr sollen kostengünstigere Bahnübergangsanlagen zur Sicherung eingesetzt werden können. Eine gemischte Arbeitsgruppe ASTRA / BAV hat die nötigen Vorschriftenänderungen ausgearbeitet.
Die Kommission beantragt die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Damit sollen die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten überwunden und ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen gesetzt werden. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.
Nachdem das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe am 3. Oktober 2008 verabschiedet hat, soll auch die Verordnung einer Teilrevision unterzogen werden.
Die geltende VWIS vom 27. Juni 2001 ist an das vom Parlament bereits verabschiedete Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) anzupassen. Die Änderung des BWIS soll gleichzeitig mit derjenigen der VWIS auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Mit dem Postulat der FdP/JL vom 24. September 2002 „Aufhebung der Spezialgerichte - Integration ins Verwaltungsgericht“, welches der Kantonsrat am 7. Mai 2003 erheblich erklärte, wurde der Regierungsrat beauftragt, zu überprüfen, ob und welche Spezialgerichte gemäss §§ 55 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 (GO, BGS 125.12) ins Verwaltungsgericht integriert werden könnten. Mit der Vorlage „Selbständige Gerichtsverwaltung“ wurden dann per 1. August 2005 die drei kleineren kantonalen Spezialverwaltungsgerichte aufgehoben.
Die allfällige Integration der beiden grösseren Spezialverwaltungsgerichte, des Kantonalen Steuergerichts und der Kantonalen Schätzungskommission, wurde von einer Arbeitsgruppe geprüft. Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung wird in dieser Vorlage von einer Integration dieser beiden Gerichte ins Verwaltungsgericht abgesehen. Es hat sich gezeigt, dass die beiden Gerichte in ihren Tätigkeitsgebieten (Steuer- und Abgaberecht) in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als nebenamtlich besetzte Spezialgerichte sowohl qualitativ hochstehend als auch kostengünstig arbeiten.
Einzelne Verbesserungsmöglichkeiten im Aufbau und in den Abläufen wurden jedoch erkannt. Soweit diese nicht allein durch entsprechende Ausgestaltung der Geschäftsreglemente der beiden Gerichte oder durch Anpassungen der Praxis umgesetzt werden können, werden hier die erforderlichen Anpassungen am Gesetz über die Gerichtsorganisation vorgenommen.
Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, zur Anpassung verschiedener Richtpositionen des kantonalen Lohnsystems ein Vernehmlassungs- verfahren durchzuführen. Verschiedene im Kanton tätige Berufsgruppen, darunter Assistenz- und Oberärzte und andere Mitarbeitende in Gesundheitsberufen, sollen aufgrund neuer Bildungssystematik und der Marktkonformität künftig mehr Lohn erhalten.
Revision der Art. 82 und 83 VSBG; Abgabesatz für Spielbanken mit einer Konzession A.
Vorschläge betreffend die Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und insbesondere zur Variantenwahl für die Höhe des Deckungsbeitrags im Güterverkehr (Niveau 2007 oder Niveau 2009).
Die Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) sind aufgrund der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten der Änderung des FMG am 1. April 2007 gesammelt wurden, zu ändern. Zudem haben die jüngsten Entwicklungen auf dem Fernmeldemarkt und im Bereich der internationalen Regulierung Lücken aufgedeckt, die zu beheben sind.
Die Revision der technischen Bestimmungen der Eisenbahnverordnung (EBV) umfasst Anpassungen in den Bereichen Ingenieurbauten, Fahrbahn, Sicherungsanlagen, Telematikanwendungen, Personenwarnsysteme und Fahrzeuge. Im gleichen Zug werden die Ausführungsbestimmungen zur EBV (AB-EBV) und die Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, VAböV) überarbeitet.
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 19. Dezember 2008 im Rahmen der Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze und Zahlungsrahmen erlassen, welche insbesondere die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene regeln und gleichzeitig Änderungen im Transportrecht vorsehen.
Mit den vorliegenden Änderungen der VORA werden die Bestimmungen der Gesetzesrevision umgesetzt und präzisiert.
Die Revision hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fortpflanzungsmedizingesetz auf. Unter Beachtung des Grundsatzes der Menschenwürde definiert sie strenge Rahmenbedingungen, unter denen die PID für betroffene Paare zugänglich sein soll, und stellt ihre Anwendung zu anderen Zwecken unter Strafe.
Die Revision bezweckt vor allem Verbesserungen im Vollzug des Systems der flankierenden Massnahmen: die Festlegung einer Mindestzahl von Kontrollen in der Verordnung sowie die Kostenübernahme der Kontrollkosten im Zusammenhang mit kurzfristigen Stellenantritten bei einem Schweizer Arbeitgeber in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag.
Es geht um die Anpassung der Verrechnungssteuerverordnung auf Grund einer am 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Gesetzesbestimmung (VStG; Art. 5 Abs. 1 Bst. c).
Erlass einer Verordnung durch das EVD gestützt auf Art. 82 Abs. 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) und Art. 114a der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV; SR 837.02) zur Festsetzung der Haftungsrisikovergütung an die Träger von Arbeitslosenkassen in einer Verordnung des zuständigen Departements statt eines Reglements der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (SECO).
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 entschieden, unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments, der internationalen Militäroperation NAVFOR/Atalanta der EU Schweizer Armeeangehörige zum Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und von Schweizer Handelsschiffen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Änderung des Militärgesetzes zu unterbreiten, die eine rechtliche Grundlage schaffen soll, damit die Schweiz sich künftig mit militärischen Mitteln an internationalen Polizeiaktionen beteiligen kann, wenn schweizerische Interessen direkt oder indirekt betroffen sind.
Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die für das nächste Jahr angekündigten Prämienerhöhungen in der Krankenversicherung erfordern rasch wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bereitet deshalb zurzeit eine dringliche KVG-Revision vor, die bereits Ende Mai 2009 vom Bundesrat verabschiedet und dem Parlament unterbreitet werden soll. Diese Revision soll vom Parlament in einem Sonderverfahren beraten werden und auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.