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Aufgrund der sich verändernden Bedrohungslage mit neuen Bedrohungsformen, der allgemeinen gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Transformation und den Auswirkungen der COVID-Pandemie sowie der Energiekrise müssen sich Armee und Militärverwaltung anpassen und weiterentwickeln. Dazu müssen das Militärgesetz, die Armeeorganisation, die Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und weitere Erlasse angepasst werden.
Am 28. November 2021 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten die Volksinitiative „Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)“ an. In einer ersten Etappe – der sogenannten Ausbildungsoffensive – soll die Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert werden. Gestützt auf die Verfassungsbestimmungen wurde das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022 geschaffen. Die neuen Bestimmungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf eine Dauer von acht Jahren befristet.
Vorliegend soll mit Art. 25a ArGV 2 die gesetzliche Grundlage auf nationaler Ebene geschaffen werden für Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften, welche sich in Quartieren von grossen Städten mit internationalem Tourismus befinden und ein bestimmtes Warenangebot führen.
Damit die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Zahlungen an die Stiftung EFA leisten kann, wird eine gesetzliche Grundlage benötigt. Aufgrund dessen ist Artikel 67b UVG neu zu erlassen.
Gestützt auf Art. 55a Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in Verbindung mit der Bundesverordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich haben die Kantone in mindestens einem Fachbereich eine Höchstzahl für Fachärztinnen und Fachärzte festzulegen.
Der Regierungsrat hat gestützt auf § 91 Abs. 2bis lit. b der Kantonsverfassung (KV) neu die Verordnung über Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (HZV) erlassen. Die HZV trat per 1. Juli 2023 in Kraft und gilt befristet bis längstens zum 30. Juni 2025.
Die §§ 27a und 27b GesG sollen in Verbindung mit einer hierzu geplanten Verordnung die HZV per 1. Juli 2025 ersetzen. Die neuen Bestimmungen stellen die gesetzliche Grundlage für das OKP-Zulassungsverfahren und den Teilaspekt der Höchstzahlen bei der OKP-Zulassung dar.
Mit dieser Revision soll zum einen eine Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz eingeführt werden. Zum anderen sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, sämtliche Inhaftierte in einem Rahmenvertrag zu versichern.
Der Kanton Luzern gibt den Entwurf des Massnahmenprogramms 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer bis am 6. März 2024 in die Vernehmlassung.
L’accueil de la ville de Moutier se rapproche à grands pas. Dans ce cadre, le Gouvernement commence à le concrétiser de manière tangible et a lancé le processus visant la création du district de Moutier. Après la phase de consultation y relative, le Parlement sera saisi pour statuer sur ce projet et dans la foulée, la population jurassienne se prononcera sur la création du district de Moutier le 24 novembre 2024. Le rapport mis en consultation précise également les contours d’un projet pilote qui sera mis sur pied pour la délivrance des prestations de l’administration cantonale à Moutier dès le 1er janvier 2026. Le Gouvernement souhaite proposer aux Prévôtoises et aux Prévôtois de pouvoir s’adresser à l’Administration cantonale via un guichet unique qui, en cas de succès, pourra être étendu à l’ensemble des districts.
In den kommenden 30 Jahren setzt der Kanton Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen an der Thur um. Um die Einbindung der wichtigsten Akteurinnen und Akteure sicherzustellen, schlägt er dafür eine eigene Organisation vor. Damit wird auch eine frühzeitige und breite Mitwirkung ermöglicht. Die dafür nötigen Grundlagen werden nun einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen.
Zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» muss die Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft durch Einkäufe ausgleichen.
L’accueil de la ville de Moutier se rapproche à grands pas. Dans ce cadre, le Gouvernement commence à le concrétiser de manière tangible et a lancé le processus visant la création du district de Moutier. Après la phase de consultation y relative, le Parlement sera saisi pour statuer sur ce projet et dans la foulée, la population jurassienne se prononcera sur la création du district de Moutier le 24 novembre 2024. Le rapport mis en consultation précise également les contours d’un projet pilote qui sera mis sur pied pour la délivrance des prestations de l’administration cantonale à Moutier dès le 1er janvier 2026. Le Gouvernement souhaite proposer aux Prévôtoises et aux Prévôtois de pouvoir s’adresser à l’Administration cantonale via un guichet unique qui, en cas de succès, pourra être étendu à l’ensemble des districts.
Die Bundesverfassung soll so angepasst werden, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, im Fall eines Verzichts auf die Eigenmietwertbesteuerung auf überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften bei den Liegenschaftssteuern von den Grundsätzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung abzuweichen und Zweitliegenschaften höher zu besteuern.
Le Gouvernement jurassien soumet à consultation un avant-projet de révision de la loi sur les auberges. Cette révision découle de l’acceptation, par le Parlement, de la motion N° 1404. Cette motion relevait certains défauts de la loi et avait pour but de la moderniser.
Mit der Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates einen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz vor.
Mit der Legislaturplanung 2019–2022 setzte sich der Regierungsrat das Ziel, die öffentliche Verwaltung in den Kernbereichen zu digitalisieren. Im November 2019 genehmigte der Regierungsrat die Digitalisierungsstrategie mitsamt Roadmap zu deren Umsetzung. Die Umsetzungsarbeiten mündeten in einer Landsgemeindevorlage zur Förderung der Digitalisierung, welche – neben dem Erlass des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG; GS II H/1) – auch eine Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG; GS III G/1) beinhaltete. Die Landsgemeinde des Jahres 2022 stimmte der Vorlage zu.
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes und des kantonalen Zivilschutzgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Seit der Totalrevision dieser Gesetze hat sich der Bevölkerungsschutz, nicht zuletzt auch aufgrund der Covid-19 Pandemie, der Migrationskrisen, der Trockenperioden, der drohenden Energiemangellagen und des Ukraine-Krieges, sowohl im Kanton Schaffhausen wie auch der Schweiz stetig weiterentwickelt, was mit den Teilrevisionen abgebildet werden soll.
Das revidierte Bevölkerungsschutzgesetz soll die Begriffe, wie sie das Bundesrecht verwendet, übernehmen. Dabei zielt es weiterhin auf Situationen, in denen die Aufgaben mit den ordentlichen Mitteln oder Abläufen nicht mehr bewältigbar sind. Neu hinzu kommt der Begriff des "integralen Risikomanagements". Dieses umfasst das Aufgabengebiet von der Vorsorge über die Schadensbewältigung bis hin zur Schadensbehebung und den daraus abgeleiteten Erkenntnissen für Vorsorgemassnahmen.
Klarer geregelt wird, welche Aufgaben die Gemeinden haben und was die Rolle des Kantons bei einem bevölkerungsrelevanten Ereignis ist. Die Revision hat weder personelle Auswirkungen noch kommen auf die Gemeinden dauerhaft höhere Auslagen zu. Bei einzelnen Betreiberinnen und Betreibern von kritischer Infrastruktur kann es jedoch zu höheren Kosten kommen.
Die grösste Anpassung erfährt das revidierte Zivilschutzgesetz im Bereich des Kulturgüterschutzes. Dieser hat sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen beim Eintreten eines bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisses zu erhalten. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision sollen die Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung präzisiert werden, damit eine zeitgemässe Rechtsgrundlage im Kanton geschaffen wird, die in einer umfassenden Kulturgüterschutz-Strategie münden soll. Beim Kanton ist mit einer Zunahme von 0.2 Stellen zu rechnen, was jährliche Mehrkosten von 25'000 Franken auslösen wird. Weitere 50'000 Franken sind jährlich wiederkehrend für Kantonsbeiträge zum Schutz von Kulturgütern vorzusehen. Für alle Schaffhauser Gemeinden zusammen ist mit zusätzlichen Kosten von 30'000 Franken zu rechnen, wobei die Belastung je nach Umfang des Kulturgüterbestands anfällt.
Die Regierung führte 2022 eine Vernehmlassung zur Anpassung der Motorfahrzeugsteuer durch. Ziel ist, die Finanzierung der Strassen sicherzustellen. Die Motorfahrzeugsteuer soll künftig nicht mehr nur das Gewicht der Fahrzeuge berücksichtigen, sondern auch deren Leistung und Energieeffizienz. Die erarbeiteten Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung.
Seit Sommer 2020 sind auf Bundesebene verschiedene Bestimmungen zum elektronischen Zugang auf Grundbuchdaten in Kraft getreten. Unter anderem können die Gemeinden Vorsorgeeinrichtungen Zugriff auf die Grundbuchdaten gewähren. Die Regierung passt deshalb die kantonale Verordnung über das Grundbuch an und führt dazu eine Vernehmlassung durch.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will das Angebot des öffentlichen Verkehrs in den kommenden Jahren weiter verbessern. Abgestützt auf den kantonalen Richtplan und das Gesamtverkehrskonzept wird im ÖV-Konzept 2025–2030 die Entwicklung des öffentlichen Regionalverkehrs im Kanton Thurgau in den kommenden Jahren aufgezeigt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung eines Fonds für Innovation und Fortschritt in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dieser soll im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung verortet werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um die Weiterentwicklung und die Finanzierung der ambulanten Pflege.