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Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes im Bereich der ambulanten Notfallversorgung in die Vernehmlassung. Aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichts soll u. a. eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Berufsverbände Ersatzabgaben erheben können.
Diese werden fällig, wenn kein Notfalldienst geleistet wird. Zudem ist eine Bestimmung vorgesehen, die es der öffentlichen Hand ermöglichen soll, sich an den Kosten des Notfalldienstes finanziell beteiligen zu können.