Source
www.lu.ch

La publication sur Demokratis n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par les authorités cantonales responsables font foi.

Terminée
31. octobre 2017 - 31. janvier 2018

Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019)

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019)

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf zu einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019) in die Vernehmlassung zu geben, wobei im Wesentlichen Erträge auf massgebenden Beteiligungen neu zu 70 Prozent besteuert werden sollen.

Ferner sollen die Abzüge der Kinderbetreuungskosten und der Besteuerungsort von Maklerprovisionen neu geregelt werden, was ab 2019 zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 8,5 Millionen Franken beim Kanton und von rund 10,1 Millionen Franken bei den Gemeinden führen wird.