La publication sur Demokratis n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par les authorités cantonales responsables font foi.
Das Gebäudeversicherungsgesetz vom 24. September 1972 hat sich grundsätzlich bewährt. Dies gilt insbesondere für die tragenden Elemente des Gesetzes, die obligatorische Feuer- und Elementarschadenversicherung im Monopol für alle Gebäude auf dem Kantonsgebiet, die Rechtsform der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) als eine öffentlich-rechtliche, juristisch selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts sowie das System des Sicherns und Versicherns, wonach die SGV im Bereich der Prävention und des Feuerwehrwesens hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und mit gezielten Beitragsleistungen auf eine Senkung von Schadensquote und Schadenskosten hinwirkt.
In den rund 50 Jahren seit Inkrafttreten des Gebäudeversicherungsgesetzes haben sich indessen in allen Regelungsbereichen (Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehrwesen, Elementarschadenhilfe) diverse Entwicklungen ergeben, denen das Gesetz nicht mehr hinreichend Rechnung trägt und die eine Totalrevision unumgänglich erscheinen lassen.