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Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 22. Januar 2013 die Totalrevision der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV) und der Verordnung über die Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrates (VVR) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Pensionskasse Uri (PK Uri) wurde damit beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben haben öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen bis spätestens am 1. Januar 2014 institutionelle Anpassungen vorzunehmen. Im Wesentlichen sollen die Vorsorgeeinrichtungen rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden, was zu einer Angleichung an die privatrechtlichen Vorsorgeinstitutionen führt.
Die Pensionskasse Uri (PK Uri) hat vor allem bezüglich der Kompetenzausscheidung zwischen dem Landrat und der Kassenkommission Handlungsbedarf. Oberstes Organ der PK Uri ist zukünftig zwingend die Kassenkommission und nicht mehr der für die Revision der Verordnung über die PK Uri bis anhin zuständige Landrat. Bezüglich der organisatorischen Kompetenzregelung gibt es somit aus Sicht des Gesetzgebers (Landrat) drei mögliche Beschlussfassungsvarianten.
Der Regierungsrat schlägt die Variante "Beschluss über Grundlagen der Finanzierung der Vorsorgeeinrichtung" vor, so dass der Landrat weiterhin die Kontrolle über die finanziellen Verpflichtungen im Bereich BVG bei den öffentlichen Institutionen im Kanton Uri ausüben kann. Die vom Bund vorgegebene Aufgabenteilung sieht demnach vor, dass die Leistungsseite in dieser Konstellation neu durch die Kassenkommission in einem Reglement festgelegt wird. Die Kassenkommission muss dabei sicherstellen, dass nur Leistungen ausgerichtet werden, die mit dem Finanzierungsbeschluss in Einklang stehen. Die Kassenkommission ist künftig abschliessend für das finanzielle Gleichgewicht verantwortlich.