Souhaitez-vous recevoir des notifications par e-mail sur ces thématiques?
Choisissez les thématiques qui vous intéressent. Les notifications sont gratuites.
Im Rahmen des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, RB. 10.8111) wurden Beiträge an Kunst- und Bau-Projekte bei kantonalen Bauten und bei umfassenden Sanierungen vorgesehen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen nun das Verfahren sowie die Beitragshöhen formell geregelt werden.
La modification de l’OSPA et la nouvelle ordonnance du DFI visent notamment à adapter la législation suisse aux nouvelles connaissances scientifiques tout en l’alignant sur le nouveau droit de l’UE. Dans ce contexte, un assouplissement est prévu concernant la valorisation des sous-produits animaux comme aliments pour animaux, lequel s’accompagne de mesures de sécurité adaptées. Une obligation de communiquer et de demander une autorisation est introduite pour les établissements qui souhaitent utiliser des sous-produits animaux dans la fabrication d’aliments pour animaux. De plus, une disposition autorise désormais l’utilisation de frass comme engrais, lorsqu’il a été soumis à un traitement thermique au préalable. Pour finir, des mesures de sécurité sont définies pour l’utilisation d’engrais contenant des sous-produits animaux. En outre, des réglementations sont introduites concernant la crémation d’animaux et la possibilité pour les détenteurs d’animaux d’utiliser des petits animaux donnés en pâture dans leur propre unité d’élevage.
Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungsschutzgesetz, BZG; SR 520.1) sowie die Erkenntnisse aus Ereignissen wie Hochwasserlagen, Trockenheitsperioden, Tierseuchen und der Corona-Pandemie und aus verschiedenen Sicherheitsverbundsübungen des Bundes und regionalen Übungen erfordern eine Totalrevision des Gesetzes über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen (GBaoL; RB 530.11).
La loi fédérale du 20 mars 1981 sur l’assurance-accidents (LAA) est modifiée afin de donner suite à la motion 11.3811 Darbellay «Pour combler les lacunes dans l’assurance-accidents».
Schwerpunkt dieser Vorlage bildet der Nachvollzug diverser neuer Bundeserlasse. Neben diesen zwingend erforderlichen Anpassungen soll zusätzlich die Motion Simon Stadler zu Anerkennung und Wertschätzung der Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause umgesetzt werden. Ausserdem sollen die bislang unbegrenzten Steuerabzüge, namentlich der Kinderdrittbetreuungs- und der Fahrkostenabzug, neu mit einem Höchstbetrag versehen werden.
Die Deutschen Bahn plant im Auftrag des Bundes an der Solitude eine neue S-Bahnhaltestelle. Die Haltestelle soll dabei optimal in den Stadtraum eingegliedert werden. Unter Federführung des Bau- und Verkehrsdepartements wurde zwischen 2021 und 2023 in Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen des Kantons, der Deutschen Bahn, der SBB, dem Bundesamt für Verkehr und der Begleitgruppe «Städtebau für Basel 2050» das «Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude» erarbeitet. Der vorliegende Konzeptentwurf hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie die Bahninfrastrukturentwicklung und die stadträumliche Entwicklung aufeinander abgestimmt erfolgen kann.
Der Regierungsrat gibt einen Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz in die Vernehmlassung. Er schlägt darin vor, die Steuerwerte von Liegenschaften und Landwertzonen anzupassen, um einer Gleichbehandlung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen näherzukommen. Die Steuerwerte von Grundstücken sind zurzeit tiefer als ihre effektiven Verkehrswerte.
Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht von Hundehaltenden zum Besuch von Theorie- und Praxiskursen zur Erlangung des Sachkundenachweises (sog. Hunde-Erziehungskurse) per Jahresende aufgehoben. Mit Blick auf die öffentliche Sicherheit, die Tierseuchenprophylaxe und den Tierschutz wird eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses aus fachlicher Sicht für notwendig erachtet.
Der Regierungsrat hat eine Baugesetzrevision und ein neues Energiegesetz zur Vernehmlassung freigegeben. Das geänderte Baugesetz bringt einige Vereinfachungen, z.B. beim Bau von Solaranlagen, mit sich. Im neuen Energiegesetz werden u.a. die «Spielregeln» für die Abwärmenutzung definiert und die Voraussetzungen für einen beschleunigten Zubau von Solaranlagen geschaffen. Die «Solarinitiative» wird vom Regierungsrat trotz durchaus berechtigter Anliegen abgelehnt.
Geleitete Schulen sind heutzutage schweizweit Standard. Es ist unbestritten, dass die Schulen eine operative Führung brauchen, um den gegenwärtigen komplexen Herausforderungen gewachsen zu sein. In den Schulen der Sekundarstufe II (Kantonsschule, Berufsfachschulen etc.) ist dies auch im Kanton Schaffhausen seit Jahrzehnten der Fall und hat sich bestens bewährt. Die Einführung von Schulleitungen auf der Primar- und Sekundarstufe I ist im Kanton Schaffhausen hingegen Gegenstand eines langjährigen politischen Prozesses. 2017 wurden die rechtlichen Grundlagen zur freiwilligen Einführung von geleiteten Schulen auf kommunaler Ebene geschaffen. Seither hat ein Grossteil der Gemeinden im Kanton Schaffhausen bereits sogenannte «Schulleitungen mit Kompetenzen» eingeführt. Im Mai 2019 wurde ein politischer Vorstoss an den Regierungsrat überwiesen mit dem Auftrag, dem Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen zur flächendeckenden Einführung von geleiteten Schulen vorzulegen.
Künftig sollen sämtliche öffentliche Schulen und Kindergärten der Primar- und Sekundarstufe I im Kanton Schaffhausen von einer Schulleitung geführt werden. Diese ist operativ zuständig für die personelle, organisatorische, pädagogische und administrative Führung. Die strategische Führung würde weiterhin einem politischen Gremium (gegenwärtig der Schulbehörde) obliegen. Diese Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen der operativen und der strategischen Ebene hat sich in den Gemeinden, welche bereits Schulleitungen eingeführt haben, bewährt. An dieser Aufteilung soll nichts geändert werden.
Aktuell finanzieren die Gemeinden, welche bereits Schulleitungen haben, diese selbst. Dies soll mit der beabsichtigten Revision des Schulgesetzes und des Schuldekretes geändert werden. Der Kanton soll sich künftig in geeigneter Form an der Finanzierung von Schulleitungen beteiligen. Die Mitfinanzierung soll mittels einer Anpassung des Kostenteilers betreffend die Besoldung der Lehrpersonen erfolgen. Zudem würde auch ein allfälliges Schulsekretariat vom Kanton mitfinanziert werden. Des Weiteren wären Neuerungen vorgesehen bei den Anstellungsbedingungen sowie beim Ausbildungsprofil, welches an einen Schulleiter bzw. eine Schulleiterin gestellt wird.
Im Zusammenhang mit geleiteten Schulen hat sich vermehrt die Frage gestellt, ob die Schulbehörde als eigenes politisches Gremium noch notwendig ist oder ob die strategische Führung der Schulen innerhalb der Gemeinde auch anderweitig wahrgenommen werden kann. Der Regierungsrat beabsichtigt diesbezüglich, den Gemeinden einen gewissen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Die Gemeinden können ihre Schulbehörden abschaffen und deren Aufgaben an den Gemeinderat übertragen.
Die «Berner Solar-Initiative» verlangt, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut wird. Sie sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Zur Initiative liegt ein Gegenvorschlag des Regierungsrates vor. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) hat zur Initiative einen eigenen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser basiert auf dem Gegenvorschlag des Regierungsrates, nimmt aber zusätzliche Elemente mit auf, namentlich im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten «Energie-Mantelerlass». Zum Gegenvorschlag der BaK erfolgt nun in einem verkürzten Verfahren eine Vernehmlassung. Diese läuft bis am 6. Dezember 2023.
Le système informatique SICHEM développé par le SECO aide les entreprises à mettre en œuvre l’obligation déjà existante d’une utilisation soigneuse des produits chimiques. Par ailleurs, SICHEM permet aux organes cantonaux d’exécution de la LTr de contrôler efficacement la mise en œuvre de cette obligation dans les entreprises. La présente révision vise à créer la base légale pour ce système informatique et à préciser et à régler de manière centralisée l’obligation des employeurs d’utiliser les produits chimiques soigneusement. Remarque importante: le présent projet de révision ne concerne pas les devoirs du fabricant inscrits dans la loi sur les produits chimiques.
La réforme de la loi sur le transport de voyageurs (réforme du TRV) vise à clarifier les responsabilités et à rendre les procédures plus efficientes dans le transport régional de voyageurs (TRV). Afin de préciser les dispositions au niveau de l’ordonnance, il est prévu de procéder à une révision totale de l’ordonnance sur l’indemnisation du transport régional de voyageurs (OITRV). Elle s’intitulera désormais «Ordonnance sur l’indemnisation et la présentation des comptes du transport régional de voyageurs (OITRV)». En outre, il est également prévu d’adapter l’ordonnance du 14 octobre 2015 sur les concessions, la planification et le financement de l’infrastructure ferroviaire (OPCF), l’ordonnance du 4 novembre 2009 sur le transport de voyageurs (OTV) et d’abroger l’ordonnance du DETEC du 18 janvier 2001 sur la comptabilité des entreprises concessionnaires (OCEC). Par ailleurs, d’autres ordonnances seront adaptées en raison de nouveaux renvois et de mises à jour.
La révision totale de l’ordonnance sur la météorologie et la climatologie (OMét) vise à concrétiser la loi fédérale sur l’utilisation des moyens électroniques pour l’exécution des tâches des autorités (LMETA; https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2023/787) adoptée par le Parlement le 17 mars 2023, ainsi que la révision de la loi fédérale sur la météorologie et la climatologie (LMét; RS 429.1) qui y est liée. L’objectif principal est d’introduire le principe du libre accès aux données de MétéoSuisse en supprimant les émoluments prélevés actuellement pour la fourniture de données.
Im Anschluss an die letzte Teilrevision des Schulgesetzes vom 17. März 1981 betreffend die Neuorganisation der Führungsstrukturen an der Aargauer Volksschule, die in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen wurde, und damit nach insgesamt 46 Teilrevisionen des Schulgesetzes ist eine umfassende Überarbeitung der normativen Grundlagen angezeigt. Das über vierzigjährige Schulgesetz soll durch ein neues Volksschulgesetz und ein neues Mittelschulgesetz ersetzt werden. Im Rahmen der hiermit in Angriff genommenen Totalrevision werden neben der Schaffung einer zeitgemässen Gesetzesstruktur und einer ganzheitlichen Überarbeitung verschiedener Anliegen des Grossen Rats aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen umgesetzt. Besonderes Gewicht wird auf die Konsolidierung der bestehenden Inhalte gelegt. Die beiden neuen Gesetze bieten jedoch mit ihrer neuen Struktur verbesserte Anknüpfungsmöglichkeiten für künftige Teilrevisionen.
Le projet prévoit de renforcer la transparence des personnes morales et le dispositif visant à identifier leurs bénéficiaires effectifs. La principale mesure porte sur la création d’un registre central. D’autres mesures complémentaires renforceront l’efficacité du dispositif pour assurer que l’information délivrée est satisfaisante, exacte et à jour. En outre, le projet prévoit de remédier à certaines déficiences connues du système actuel de lutte contre le blanchiment d’argent.
Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Umsetzung in zwei Etappen vorzunehmen. Für die Umsetzung der ersten Etappe beschloss das Parlament am 16. Dezember 2022 das neue «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege».
Das neue Bundesgesetz sieht eine Ausbildungsoffensive auf den Tertiärstufen Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Pflege vor. Der Bund richtet dabei den Kantonen an deren Aufwendungen Beiträge im Umfang von maximal 50 Prozent aus.
Die Umsetzung soll in der Zentralschweiz möglichst einheitlich und koordiniert werden. Dazu hat die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZGDK) der OdA Gesundheit Zentralschweiz XUND einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf enthält daher bei den Unterstützungsbeiträgen an die Studierenden sowie bei der Ausbildungsverpflichtung der Betriebe das Zentralschweizer Modell.