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Gemäss Art. 36 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung sind die Kantone ab dem 1. Januar 2022 für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Im Kanton Basel-Stadt wird der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen der Krankenversicherungsgesetzgebung durch die Verordnung vom 22. März 2022 über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich geregelt.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023 sollen nun mit Blick auf das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion», in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft möglichst gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Gesetzgebung über die OKP-Zulassung geschaffen werden.
Tous les quatre ans, le Conseil fédéral adopte une stratégie de coopération internationale (CI). Il définit ainsi le cadre stratégique et financier de la mission de la CI conformément aux lois applicables. La stratégie définit le contexte, les objectifs, les modalités d’engagement, le cadre budgétaire et les adaptations nécessaires en fonction des évolutions du contexte. Le message correspondant est ensuite soumis au Parlement.
Avec cet avant-projet, la Commission des affaires juridiques du Conseil national met en œuvre son initiative parlementaire visant à améliorer la protection pénale contre le harcèlement. Elle propose d'ajouter une nouvelle disposition au Code pénal et au Code pénal militaire, qui punirait le harcèlement («stalking») d'une peine de prison pouvant aller jusqu'à trois ans ou d'une amende.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Regierungsrat zukünftig den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer im Hausdienst regeln kann. Bisher lag die Zuständigkeit beim Kantonsrat.
Mit der Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer sollen weiterhin die Arbeitsbedingungen für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geregelt werden sowie insbesondere auch die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen und ihre hauswirtschaftlichen Arbeitsleistungen oder Betreuungsarbeiten im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen.
Aufgrund der Schutz- und Informationsfunktion, welche dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer zukommt, sollen der Schutz der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gestärkt sowie Dokumentationspflichten eingeführt werden.
Les entreprises de médias et les journalistes doivent être rémunérés pour l’utilisation de leurs contenus par les grands services en ligne. Le projet de révision instaure un droit à rémunération en faveur des entreprises de médias lorsque les grands services de la société de l’information mettent à disposition des publications journalistiques grâce à l’affichage de snippets par exemple. En tant qu’auteurs d’œuvres contenues dans des publications journalistiques, les journalistes peuvent prétendre à une part équitable de ce droit à rémunération.
Die Bedeutung des MTB hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bestehende MTB-Infrastrukturen werden rege genutzt. Der Nutzungsdruck und damit verbundene Konflikte zwischen Grundeigentümern, Wandernden und Bikenden nehmen zu. Auf dem Wanderwegnetz trifft man oft Mountainbikende. Durch den Einsatz von E-Mountainbikes ist das Mountainbiken zu einem Breitensport geworden.
Gemäss Sport Schweiz 2020 geniesst das Wandern mit 57% die unangefochtene grösste Popularität bei den Sport- und Bewegungsaktivitäten. 7.9% der Schweizerbevölkerung fahren MTB. Der Anteil der Wohnbevölkerung des Kantons Nidwalden, der regelmässig mit dem MTB unterwegs ist, beträgt folglich rund 3'500 Personen. Schweizweit sind rund 700'000 Personen auf dem MTB anzutreffen.
Eine Pionierrolle in Sachen MTB hat der Tourismusverein Emmetten übernommen. Bereits 2009 wurde das NRP-Projekt Bike-Arena Emmetten realisiert. Die MTB-Gemeinschaft hat sich im Kanton Nidwalden in mehrere Interessensgemeinschaften organisiert. Im Frühling 2022 wurde der Verein Mountainbike Nidwalden gegründet. Er vereint alle heutigen Gruppierungen unter einer Organisation. Damit ist analog z.B. zu den Mountainbike-Konzept
Wandernden oder den Jagenden auch für die MTB-Stakeholder eine Ansprechorganisation für Kanton, Gemeinden und Tourismus entstanden. Die Innerschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden haben 2018 gemeinsam das mit Mitteln aus der Neuen Regionalpolitik (NRP) finanzierte Projekt "Mountain-bike Zentralschweiz" gestartet. Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee mit einem durchgehenden und aufeinander abgestimmten Angebot zu einer der attraktivsten und vielseitigsten Bike-Regionen der Schweiz zu entwickeln. Damit soll zusätzliche touristische Wertschöpfung generiert werden.
Aus diesem Projekt entstand die Nachfolgeorganisation «Bikegenossenschaft Zentralschweiz». Sie will für Tourismusorganisationen und Stakeholder als Beratungsstelle für MTB-Fragen auftreten und auch Behörden in Belangen des Mountainbikes und des MTB-Sportes unterstützen.
Für den Fuss- und Veloverkehr besteht der kantonale Wanderwegplan 20171 und das kantonale Radwegkonzept 20082. Für das MTB gibt es noch keine kantonale Strategieplanung.
Une première partie de l’ordonnance a fait l’objet d’une consultation entre août et novembre 2022. Dans le cadre de la seconde consultation, il s’agit notamment de régler la procédure de perception du nouvel impôt complémentaire. À cela viennent également s’ajouter les dispositions à prévoir en matière de droit pénal fiscal.
Le projet renforce le rôle des cantons dans la procédure d’approbation des primes: ils peuvent se prononcer sur les propositions de primes des assureurs pour leur territoire. Par ailleurs, le montant de la compensation des primes encaissées en trop est accordé aux cantons pour les assurés dont la prime est entièrement couverte par les réductions de primes.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in 15 Unterkapiteln sowie in vier Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.
Gemäss Anliegen der Motionärinnen und Motionäre soll § 50a Abs. 2 GBW so angepasst werden, dass der Rücklagenfonds aus Betriebsüberschüssen der nicht kantonalen Berufsfachschulen anstatt bisher maximal 10 % neu 30 % der Schulbetriebskosten der beruflichen Grundbildung beträgt. Neben der Anpassung der Obergrenze des Rücklagenfonds soll die Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung auch zu gewissen Aktualisierungen genutzt werden.
Beispiele dafür sind die Möglichkeit zur Schaffung von Angeboten für Lernende mit besonderen Begabungen sowie die Möglichkeit zur Schaffung eines Angebots zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für spät zugewanderte Erwachsene, womit die Weiterführung des Projekts Integrationsvorlehre (INVOL) ermöglicht werden soll. Ausserdem sind einige weitere Aktualisierungen im Bereich Datenschutz sowie im Bereich der Zuständigkeit für Finanzbeschlüsse geplant.
Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.
Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.
Der Bericht zur Vernehmlassung erläutert die Ausganglage und das Vorgehen für die Gesamtrevision, und widmet sich den Grundzügen der Gesetzesvorlage, den wichtigsten materiellen Änderungen, dem formalen Aufbau des Gesetzes und seine Wirkungen und Folgen für die Anschlussgesetzgebung. Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln werden vorgenommen und zeigen den weiteren Zeitplan sowie das weitere Vorgehen auf.
Das Stimmvolk hat die eidgenössische Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat sich für die Umsetzung der Initiative in zwei Etappen entschieden. Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. Damit wird die erste Etappe der Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" umgesetzt. Der Kanton Aargau muss dazu folgende Massnahmen ergreifen:
1) Er muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten der Gesundheitsinstitutionen vergüten. Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhalten.
2) Er richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
3) Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.
Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kantonsaufwendungen. Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von maximal rund 77 Millionen Franken. Nach der Anhörung wird der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft zuhanden Grosser Rat ausarbeiten.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird.
In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken.
Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
La présente révision vise à moderniser l’ordonnance sur l’état civil (OEC) à plusieurs égards et à l’adapter aux dernières évolutions. L’élément primordial du projet est l’élargissement du jeu de caractères standard, qui permettra de saisir nombre de nouveaux caractères spéciaux de diverses langues étrangères et ainsi de restituer fidèlement les noms concernés.
Diverse neue, für die Kantone verbindliche bundesrechtliche Bestimmungen müssen ins kantonale Recht überführt werden. Zudem erfolgen Anpassungen an Gerichtsurteile betreffend die Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer von juristischen Personen, bei den Erfordernissen für eine Einsprache sowie dem Steueraufschubtatbestand bei der Grundstückgewinnsteuer.
Nebst den zwingend erforderlichen Anpassungen sollen Bereinigungen erfolgen. Ausserdem beantragt der Regierungsrat zwei zweckmässige Neuerungen und Anpassungen des Steuergesetzes. So soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die bisherige bewährte Praxis geschaffen werden, wonach gewisse Nachsteuerfälle von den Gemeindesteuerämtern erledigt werden können. Ausserdem soll mit der Ermöglichung der automatischen Meldung von Arbeitslosenleistungen an die Steuerbehörden die Digitalisierung der Verwaltung gefördert werden. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die vorliegende Revision erfolgt parallel zur Steuergesetzrevision 2025 (Umsetzung erste Massnahmen Steuerstrategie 2022–2030).
Im Kanton St.Gallen gibt es bereits viele gute Ansätze zur Förderung von Familien. Es besteht aber Entwicklungspotenzial, zum Beispiel in Form einer Familienstrategie oder bei der finanziellen Situation von Familien. Dies zeigt ein Bericht der Regierung, der aktuell zur Vernehmlassung vorliegt.
Mit dem Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen vorgelegt mit dem Ziel, den Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken. Anhand der definierten vier Handlungsfelder (juristische Personen, natürliche Personen, Gegenfinanzierung und flankierende Massnahmen) wurden die strategischen Ziele pro Handlungsfeld ausgeführt und mögliche Massnahmen aufgezeigt. Die Stossrichtung pro Massnahme wurde jeweils in einem Leitsatz festgehalten. Der Grosse Rat hat am 21. März 2023 den Planungsbericht mit Anpassungen an den Leitsätzen genehmigt. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision 2025 sollen im Sinne eines ersten Umsetzungspakets Leitsätze aus der Steuerstrategie 2022–2030 umgesetzt werden.
Im Anhörungsbericht werden alle Massnahmen zu den Leitsätzen, welche gemäss Entscheid des Grossen Rats umgesetzt werden können, in einer Übersicht nochmals dargestellt. Vorgesehen ist eine gestaffelte Umsetzung. Im Fokus der vorliegenden Steuergesetzrevision stehen die Massnahmen zur Vermögenssteuer (Leitsatz 10), Drittbetreuungskosten (Leitsatz 12), Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten (Leitsatz 13) sowie die Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen (Leitsatz 6).